Warum
braucht man ein Fahrtenbuch:
Seit
dem 01.01.2006 gilt eine verschärfte Regelung bezüglich des
privaten Nutzungsanteils Ihres Firmen-Pkws.
Es
sind drei Fälle zu unterscheiden:
- Nutzung
des Firmenwagen zu mehr als 50% für betriebliche Zwecke
Ab dem 01.01.2006 muss dem Finanzamt glaubhaft gemacht
werden, dass Sie Ihren Firmen-PKW zu mehr als die Hälfte
geschäftlichen nutzen (bisher zu mehr als 10%). Als
Nachweis wird nicht grundsätzlich eine lückenlose
Aufzeichnung gefordert. Auch andere Beweismittel, wie
Terminkalender, Spesenaufzeichnung, typisches berufliches
Verhalten oder Ähnliches können durchaus geeignet sein,
die überwiegende berufliche Nutzung zu verdeutlichen.
Letztlich wird jedoch zur Klärung von Zweifelsfragen wieder
nur das ungeliebte Fahrtenbuch Klarheit zu verschaffen.
Konsequenz: Kann die mehr als 50% betriebliche
Nutzung nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, bleibt
es bei der bisherigen Regelung, dass sämtliche Kosten
betrieblich erfasst werden und der private Nutzungsanteil
durch die "1%-Regelung" pauschal - oder anhand
der Fahrtenbuchmethode genau - abgegolten wird.
- Nutzung
des Firmenwagens zu weniger als 50 %, aber zu mehr als 10 %
für betriebliche Zwecke
Wird der Firmenwagen zu weniger als 50 %, aber mehr als 10 %
betrieblich genutzt, ist dieser Nutzungsanteil ebenfalls von
Ihnen nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Als Nachweis
gilt uneingeschränkt das dazu im ersten Absatz
Ausgeführte.
Konsequenz: Die PKW-Kosten in Höhe des ermittelten
betrieblichen Anteils werden als Betriebsausgaben
berücksichtigt. Für Fahrten zwischen Wohnung und
Betriebsstätte sind die tatsächlichen Aufwendungen
gegenzurechnen.
- Nutzung
des Firmenwagen zu weniger als 10 % für betriebliche Zwecke
Wie bisher auch, ist der PKW, der zu weniger als 10
% betrieblich genutzt wird, nicht als Firmenfahrzeug
absetzbar, sondern gehört zum steuerlich nichtrelevanten
Privatvermögen.
Konsequenz: Die durchgeführten betrieblichen Fahrten
können durch den Ansatz der Kilometerpauschale i.H.v.
0,30€ pro gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe
berücksichtigt werden.
In allen Fällen gilt:
Bei der Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils
ist zu beachten, dss die Fahrten zwischen Wohnung und
Betriebsstätte nicht als betriebliche Fahrt gelten.
Damit die Finanzverwaltung ein
Fahrtenbuch als ordnungsmäßig anerkennt, sind zwingend
vorgeschriebene Kriterien zu erfüllen, die wir in
Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro ausgearbeitet haben.
Was
heißt ordnungsgemäß für das Finanzamt
1.
Es können keine Fahrten gelöscht werden.
Hierfür haben wir eine Funktion „Ausklammern“ eingeführt.
Diese erlaubt Ihnen eine ausgewählte Fahrt auszuklammern. Es
ist kein löschen, sondern eine Markierung, dass diese Fahrt
nicht mehr gültig ist.
An der Oberfläche wird diese Fahrt Rot hinterlegt und beim
Ausdrucken wird diese Fahrt gesondert ausgezeichnet.
2.
Fahrten können immer geändert werden, jedoch
werden ALLE Änderungen protokolliert.
Geänderte Fahrten werden an der Oberfläche blau hinterlegt und
beim Ausdrucken werden ALLE Änderungen ausgedruckt.
Protokolliert werden die Fahrten nicht, wenn Sie noch am
gleichen Tag geändert bzw. korrigiert werden. Mit dem Überschreiten
der Tagesgrenze (24:00 Uhr) werden sämtliche Änderungen an den
bis dahin eingegebenen Fahrten protokolliert.
3.
Zu jeder Fahrt wird eine Prüfsumme in der
Datenbank mit abgelegt, um sicherzustellen, dass die Datenbank
nicht außerhalb des Programms verändert wurde.
4.
Bei einer Fahrt muss immer der Endkilometerstand
eingeben werden.
Hier möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir den
Anwender nicht ärgern wollen, sondern dies hat das Finanzamt
dies ausdrücklich vorschreibt.
Auch das Steuerbüro, mit dem wir dieses Programm erarbeitet
haben, vertritt die Meinung, dass hier der Endkilometerstand
eingegeben werden muss und nicht die gewahrende Kilometer.
5.
Die Reihenfolge der einmal eingegebenen Fahrten können
NICHT mehr im nachhinein verändert werden.
6.
Als kleine Hilfe für den Anwender, haben wir im
Dialog rechts unten bei der Eingabe der Fahrten eine prozentuale
Aufteilungen aller eingegebenen Fahrten in den Kategorien Geschäftlich
/ Privat / Wohnung, Arbeit eingeblendet.
Hiermit können Sie die Übersicht beibehalten, wie sich Ihre
Kilometer für das Finanzamt für das laufende Jahr aufteilen.
Nach einem Jahreswechsel, beginnt das Programm wieder von neuen
an zu rechnen. Das heißt Sie können mit diesem Fahrtenbuch
ALLE Fahrten Ihres Fahrzeuges eingeben und habe die Übersicht
der prozentualen Aufteilungen immer nur auf das laufende Jahr
berechnet.
Programmsymbolerläuterung:
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Erstellen
einer neuen Fahrt.
Im Dialog „Einzelfahrt“ können Sie auch auf dieses Symbol
drücken, um direkt, ohne schließen des Dialogs, die nächste
Fahrt einzugeben |
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Bearbeitung
einer Fahrt, die Sie im Übersichtsfenster ausgewählt haben.
Liegt die Bearbeitung der Fahrt länger als 24 Std. zurück,
werden die geänderten Felder im Historienfeld gespeichert und
im Übersichtsfenster blau markiert. |
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Löschen
einer Fahrt, die Sie im Übersichtsfenster ausgewählt
haben.
Fahrt wird als gelöscht im Übersichtsfenster markiert. Beim
Ausdrucken erscheint diese Fahrt auch mit einem entsprechenden
Vermerk. |
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Erstellen
einer Rückfahrt auf Basis der zuletzt eingegebenen Fahrt.
Im Dialog „Einzelfahrt“ können Sie auch auf dieses Symbol
drücken, um direkt, ohne schließen des Dialogs, die nächste
Rückfahrt einzugeben. |
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Erstellen
einer Heimfahrt. Den Heimatort können Sie bei der Einstellung
eingeben.
Im Dialog „Einzelfahrt“ können Sie auch auf dieses Symbol
drücken, um direkt, ohne schließen des Dialogs, die nächste
Rückfahrt einzugeben. |
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Erstellen
einer Bürofahrt. Den Büro Ort können Sie bei der
Einstellung eingeben.
Im Dialog „Einzelfahrt“ können Sie auch auf dieses Symbol
drücken, um direkt, ohne schließen des Dialogs, die nächste
Rückfahrt einzugeben. |
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Generelle
Programmeinstellungen.
Hier hinterlegen Sie für welches Fahrzeug Sie die Fahrten
eingeben wollen und wo Ihr Heimatort und Büro Ort ist. |
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Immer
wenn Sie einen blauen Stern sehen, können sie Angaben, die
links vom Stern stehen, verändern oder auch hinzufügen.
Danach können Sie die geänderten oder neu hinzugefügten
Angaben in einer ComboBox auswählen. |
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Alle
im Übersichtsfenster angezeigten Fahrten können hier
ausgedruckt werden.
Im Dialog
„Einzelfahrt“ können Sie bei einer Bearbeitung einer
Fahrt nur diese Fahrt ausdrucken |
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Haben
Sie das Filterkriterium „von/bis“ ausgewählt, müssen Sie
die Anzeige im Übersichtsdialog mit Hilfe dieses Symbols
aktualisieren. |
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Noch einen kleinen Hinweis: Die Spaltenbreite der
Fahrtenübersicht können Sie individuell einstellen. Dies
erreichen Sie, in dem Sie mit der Maus zwischen den Spalten
oben bei den Überschriften gehen bis sich der Mauszeiger verändert.
Nun die linke Maustastegedrückt halten und dann nach links
oder rechts ziehen bis Sie die gewünschte Breite haben.
Beim Verlassen des Programms werden die Einstellungen der
Spaltenbreiten gesichert, so dass Sie beim nächsten Start des
Programms Ihre Spalten Einstellungen wieder vor finden.
Preis:
Die Lizenzgebühr für das Programm "Mein
Fahrtenbuch" beträgt Brutto 45,25 € incl. 16 % MwSt.
(Netto: 39,-€ zzgl. 16 %
MwSt.) & zzgl. Verpackungspauschale
Demo
- Version: |
Gerne können
Sie die Software 'Mein Fahrtenbuch' kostenlos testen. Sie
können max. 50 Fahrten eingeben und alle Funktionen sind bis
dahin freigeschaltet. Hier
gelangen Sie zur Downloadseite
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