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Inhaltsverzeichnis:

 

 

 

 

 

 

 


Warum braucht man ein Fahrtenbuch:

Seit dem 01.01.2006 gilt eine verschärfte Regelung bezüglich des privaten Nutzungsanteils Ihres Firmen-Pkws.

Es sind drei Fälle zu unterscheiden:

  1. Nutzung des Firmenwagen zu mehr als 50% für betriebliche Zwecke
    Ab dem 01.01.2006 muss dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden, dass Sie Ihren Firmen-PKW zu mehr als die Hälfte geschäftlichen nutzen (bisher zu mehr als 10%). Als Nachweis wird nicht grundsätzlich eine lückenlose Aufzeichnung gefordert. Auch andere Beweismittel, wie Terminkalender, Spesenaufzeichnung, typisches berufliches Verhalten oder Ähnliches können durchaus geeignet sein, die überwiegende berufliche Nutzung zu verdeutlichen. Letztlich wird jedoch zur Klärung von Zweifelsfragen wieder nur das ungeliebte Fahrtenbuch Klarheit zu verschaffen.
    Konsequenz: Kann die mehr als 50% betriebliche Nutzung nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass sämtliche Kosten betrieblich erfasst werden und der private Nutzungsanteil durch die "1%-Regelung" pauschal - oder anhand der Fahrtenbuchmethode genau - abgegolten wird.
  2. Nutzung des Firmenwagens zu weniger als 50 %, aber zu mehr als 10 % für betriebliche Zwecke
    Wird der Firmenwagen zu weniger als 50 %, aber mehr als 10 % betrieblich genutzt, ist dieser Nutzungsanteil ebenfalls von Ihnen nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Als Nachweis gilt uneingeschränkt das dazu im ersten Absatz Ausgeführte.
    Konsequenz: Die PKW-Kosten in Höhe des ermittelten betrieblichen Anteils werden als Betriebsausgaben berücksichtigt. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind die tatsächlichen Aufwendungen gegenzurechnen.
  3. Nutzung des Firmenwagen zu weniger als 10 % für betriebliche Zwecke
    Wie bisher auch, ist der PKW, der zu weniger als 10 % betrieblich genutzt wird, nicht als Firmenfahrzeug absetzbar, sondern gehört zum steuerlich nichtrelevanten Privatvermögen.
    Konsequenz: Die durchgeführten betrieblichen Fahrten können durch den Ansatz der Kilometerpauschale i.H.v. 0,30€ pro gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

    In allen Fällen gilt:
    Bei der Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils ist zu beachten, dss die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht als betriebliche Fahrt gelten.

    Damit die Finanzverwaltung ein Fahrtenbuch als ordnungsmäßig anerkennt, sind zwingend vorgeschriebene Kriterien zu erfüllen, die wir in Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro ausgearbeitet haben.

Was heißt ordnungsgemäß für das Finanzamt

1.      Es können keine Fahrten gelöscht werden.
Hierfür haben wir eine Funktion „Ausklammern“ eingeführt. Diese erlaubt Ihnen eine ausgewählte Fahrt auszuklammern. Es ist kein löschen, sondern eine Markierung, dass diese Fahrt nicht mehr gültig ist.
An der Oberfläche wird diese Fahrt Rot hinterlegt und beim Ausdrucken wird diese Fahrt gesondert ausgezeichnet.

2.      Fahrten können immer geändert werden, jedoch werden ALLE Änderungen protokolliert.
Geänderte Fahrten werden an der Oberfläche blau hinterlegt und beim Ausdrucken werden ALLE Änderungen ausgedruckt.
Protokolliert werden die Fahrten nicht, wenn Sie noch am gleichen Tag geändert bzw. korrigiert werden. Mit dem Überschreiten der Tagesgrenze (24:00 Uhr) werden sämtliche Änderungen an den bis dahin eingegebenen Fahrten protokolliert.

3.      Zu jeder Fahrt wird eine Prüfsumme in der Datenbank mit abgelegt, um sicherzustellen, dass die Datenbank nicht außerhalb des Programms verändert wurde.

4.      Bei einer Fahrt muss immer der Endkilometerstand eingeben werden.
Hier möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir den Anwender nicht ärgern wollen, sondern dies hat das Finanzamt dies ausdrücklich vorschreibt.
Auch das Steuerbüro, mit dem wir dieses Programm erarbeitet haben, vertritt die Meinung, dass hier der Endkilometerstand eingegeben werden muss und nicht die gewahrende Kilometer.

5.      Die Reihenfolge der einmal eingegebenen Fahrten können NICHT mehr im nachhinein verändert werden.

6.      Als kleine Hilfe für den Anwender, haben wir im Dialog rechts unten bei der Eingabe der Fahrten eine prozentuale Aufteilungen aller eingegebenen Fahrten in den Kategorien Geschäftlich / Privat / Wohnung, Arbeit eingeblendet.
Hiermit können Sie die Übersicht beibehalten, wie sich Ihre Kilometer für das Finanzamt für das laufende Jahr aufteilen.
Nach einem Jahreswechsel, beginnt das Programm wieder von neuen an zu rechnen. Das heißt Sie können mit diesem Fahrtenbuch ALLE Fahrten Ihres Fahrzeuges eingeben und habe die Übersicht der prozentualen Aufteilungen immer nur auf das laufende Jahr berechnet.

 


Programmsymbolerläuterung:

 

Erstellen einer neuen Fahrt. 
Im Dialog „Einzelfahrt“ können Sie auch auf dieses Symbol drücken, um direkt, ohne schließen des Dialogs, die nächste Fahrt einzugeben
Bearbeitung einer Fahrt, die Sie im Übersichtsfenster ausgewählt haben.
Liegt die Bearbeitung der Fahrt länger als 24 Std. zurück, werden die geänderten Felder im Historienfeld gespeichert und im Übersichtsfenster blau markiert.
Löschen einer Fahrt, die Sie im Übersichtsfenster ausgewählt haben. 
Fahrt wird als gelöscht im Übersichtsfenster markiert. Beim Ausdrucken erscheint diese Fahrt auch mit einem entsprechenden Vermerk.
Erstellen einer Rückfahrt auf Basis der zuletzt eingegebenen Fahrt.
Im Dialog „Einzelfahrt“ können Sie auch auf dieses Symbol drücken, um direkt, ohne schließen des Dialogs, die nächste Rückfahrt einzugeben.
Erstellen einer Heimfahrt. Den Heimatort können Sie bei der Einstellung eingeben.
Im Dialog „Einzelfahrt“ können Sie auch auf dieses Symbol drücken, um direkt, ohne schließen des Dialogs, die nächste Rückfahrt einzugeben.
Erstellen einer Bürofahrt. Den Büro Ort können Sie bei der Einstellung eingeben.
Im Dialog „Einzelfahrt“ können Sie auch auf dieses Symbol drücken, um direkt, ohne schließen des Dialogs, die nächste Rückfahrt einzugeben.
Generelle Programmeinstellungen. 
Hier hinterlegen Sie für welches Fahrzeug Sie die Fahrten eingeben wollen und wo Ihr Heimatort und Büro Ort ist. 
Immer wenn Sie einen blauen Stern sehen, können sie Angaben, die links vom Stern stehen, verändern oder auch hinzufügen. Danach können Sie die geänderten oder neu hinzugefügten Angaben in einer ComboBox auswählen.
Alle im Übersichtsfenster angezeigten Fahrten können hier ausgedruckt werden.
Im Dialog „Einzelfahrt“ können Sie bei einer Bearbeitung einer Fahrt nur diese Fahrt ausdrucken
Haben Sie das Filterkriterium „von/bis“ ausgewählt, müssen Sie die Anzeige im Übersichtsdialog mit Hilfe dieses Symbols aktualisieren.
 

Noch einen kleinen Hinweis: Die Spaltenbreite der Fahrtenübersicht können Sie individuell einstellen. Dies erreichen Sie, in dem Sie mit der Maus zwischen den Spalten oben bei den Überschriften gehen bis sich der Mauszeiger verändert. Nun die linke Maustastegedrückt halten und dann nach links oder rechts ziehen bis Sie die gewünschte Breite haben.
Beim Verlassen des Programms werden die Einstellungen der Spaltenbreiten gesichert, so dass Sie beim nächsten Start des Programms Ihre Spalten Einstellungen wieder vor finden.


Preis:

Die Lizenzgebühr für das Programm "Mein Fahrtenbuch" beträgt Brutto 45,25 € incl. 16 % MwSt.  (Netto: 39,-€ zzgl. 16 % MwSt.) & zzgl. Verpackungspauschale


 

Demo - Version:

Gerne können Sie die Software 'Mein Fahrtenbuch' kostenlos testen. Sie können max. 50 Fahrten eingeben und alle Funktionen sind bis dahin freigeschaltet.

Hier gelangen Sie zur Downloadseite

 


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