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ecke_re_blau.gif (889 Byte) Die AGB sind im Internet unter www.datnbankn.de jederzeit frei abrufbar.

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1. Leistungsumfang, Entgelte

1.1 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Dienstleistungen, Verträge und Lieferungen und 
darüber hinaus für alle übrigen vertraglichen Beziehungen der Firma dat*nbank*n. Von diesen Bedingungen abweichende 
Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, werden nur durch die schriftliche 
Bestätigung von dat*nbank*n GmbH (nachfolgend dat*nbank*n genannt) wirksam. 

1.2 Die Angebote von dat*nbank*n sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von 
dat*nbank*n zustande. Wird die Lieferung oder eine andere Leistung durchgeführt, ohne dass dem Besteller vorher eine 
Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung oder
Leistung unter diesen Bedingungen zustande.
Der Leistungsumfang eines Auftrages ergibt sich aus dem in dem jeweilig zugrunde liegenden Vertrag bzw. aus den in der 
Auftragsbestätigung genannten Bedingungen. 
Eigenschaften des Vertragsgegenstandes sind nur zugesichert, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Geringe 
Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, 
sofern die Abweichung für den Besteller nicht unzumutbar ist.

1.3 Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Banküberweisung. Nach Erhalt der Rechnung ist der Kunde verpflichtet 
den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug von Skonto zu erbringen. In Fällen in den das 
Bankeinzugsverfahren vertraglich vereinbart wurde, ermächtigt der Kunde dat*nbank*n, anfallende Entgelte über das 
jeweils gültige Kundenkonto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable 
Entgelte, sonstige Kaufpreise sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Einmalige Entgelte, das 
Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden beim Bankeinzugsverfahren mit 
Erbringung der Leistung eingezogen. Eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung an den Kunden erfolgt nicht.

1.4 Kommt der Kunde innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist mit seiner Gegenleistung in Verzug, kann dat*nbank*n den 
fehlenden Rechnungsbetrag vom Verzugszeitpunkt an mit 5% p.a. über den jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank 
verzinsen. Dieser Zinsbetrag wird anteilig für jeden Verzugstag erhoben.

1.5 Gegen Forderungen von dat*nbank*n kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten 
Gegenansprüchen aufrechnen. Die Aufrechnung ist schriftlich unter Angabe des Aufrechnungsgrundes zu erklären. Die 
Aufrechnungserklärung muss dat*nbank*n spätestens zur Fälligkeit der Forderung zugegangen sein.

1.6 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen 
unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Die Zurückbehaltungsrecht ist schriftlich unter Angabe 
des Aufrechnungsgrundes zu erklären. Die Erklärung muß dat*nbank*n spätestens zur Fälligkeit der Forderung 
zugegangen sein.

2. Programme, Dienstleistungen und Daten

2.1 Die von dat*nbank*n angebotenen Standardprodukte sind urheberrechtlich geschützt. Die weitergehende Nutzung über die 
in dem jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegten Regelungen (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an 
Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch dat*nbank*n oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.

2.2 dat*nbank*n haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der

2.1 Programme und Dienstleistungen nur im Rahmen dieser Haftungsregeln und den darüber hinausgehenden gesetzlichen 
Bestimmungen. 

3. Versand von E-Mails

3.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass dat*nbank*n und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse 
E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. 

4. Außerordentliches Kündigungsrecht

4.1 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt auch bei anderslautenden Bestimmungen in 
abgeschlossenen Verträgen unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten 
Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor.

5. Leistungsstörungen

5.1 Ansprüche des Bestellers auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn sie der Besteller nicht innerhalb von 6 Monaten 
nach Erhalt der Leistung festgestellt und unverzüglich schriftlich geltend gemacht hat. Gewährleistungsansprüche sind 
insbesondere ausgeschlossen, wenn die Ware obwohl der Mangel vom Besteller oder Dritten entdeckt worden ist, nicht 
rechtzeitig angezeigt worden ist, ganz oder teilweise weiterveräußert oder in Bearbeitung bzw. in Gebrauch genommen 
worden ist. Gleiches gilt, wenn Mängel durch Bedienungsfehler oder unsachgemäße Lagerung entstanden sind 
Änderungen, die dat*nbank*n oder Zulieferer nach Vertragsschluss vornehmen und welche die Funktionsfähigkeit des 
Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Rüge. Gleiches gilt für zwischen Vertragsabschluß und 
Lieferung vorgenommene Konstruktionsänderungen und updates. Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass der 
fehlerhafte Liefergegenstand nach der Wahl von dat*nbank*n entweder von Ihr bei dem Besteller besichtigt und überprüft 
werden kann, oder auf Ihren Wunsch frachtfrei und auf Gefahr des Bestellers an Sie zurückgesandt wird. Ersetzte Teile 
gehen in das Eigentum von dat*nbank*n über. 
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an den gelieferten Waren entstanden sind, ist 
ausgeschlossen, sofern dat*nbank*n GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Gewährleistung bei 
defekten Datenträgern, die durch den Besteller zur Verfügung gestellt wurden, sowie bei Datenverlust durch defekte 
Datenträger wird ausgeschlossen. Etwa durch den Besteller oder Dritte vorgenommene Änderungen oder 
Instandsetzungsarbeiten schließen die Haftung für daraus entstehende Folgen aus. Werden Betriebs- oder 
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder 
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. 
Gleiches gilt für Mängel, die durch Verschmutzung, Verschleißerscheinungen oder Überbeanspruchung ausgelöst wurden.
Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Erhalt der Ware beim Besteller. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an 
Dritte ist ausgeschlossen.

5.1 dat*nbank*n leistet Gewähr für die gelieferten Produkte und Dienstleistungen, indem sie nach eigenem Ermessen ganz 
oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. 
Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu 
verlangen. Nachbesserungen, die während der Garantiezeit ausgeführt werden, führen grundsätzlich nicht zu einer 
Verlängerung der Garantiezeit.

6. Technische Beratung

6.1 Die technische Beratung per E-Mail und Hotline erfolgt in dem in der Kundeninformation ausgewiesenen Umfang.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum von dat*nbank*n.

8. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

8.1 dat*nbank*n haftet nur für Schäden, die von dat*nbank*n, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen 
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende 
Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch quasivertragliche Ansprüche.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet die zur Erfüllung der Auftrages bzw. Vertrages notwendigen Daten und Arbeitsmittel zum Termin 
des Auftragsbeginns zur Verfügung zu stellen und nutzbar zu machen. Fehlt es an der Bereitstellung kommt der Kunde 
ohne weitere Mahnung in Verzug. dat*nbank*n steht dann frei vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz wegen 
Nichterfüllung geltend zu machen. 

8.3 Die Vertragsparteien stimmen hinsichtlich der Unmöglichkeit überein DV-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle 
Anwendungsbedingungen fehlerfrei funktionieren. 
Als vertragsgemäßen Soll-Zustand setzen die Parteien deshalb nur voraus, dass sämtliche Komponenten der 
überlassenen Software mit der einschlägigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und dem Kunden 
überlassenen Leistungsbeschreibung im wesentlichen übereinstimmen. Dabei kommt es maßgeblich auf die mit den 
Programmen zu erzielenden Ergebnisse an.
Werden von dem Kunden andere als Standart-Betriebssysteme und auf dem allgemeinen Markt erhältliche 
Standartsoftware verwendet, ist der Kunde verpflichtet dat*nbank*n bei Vertragsbeginn in schriftlicher Form unaufgefordert 
und vollinhaltlich darüber zu informieren. Die Informationspflicht des Kunden gegenüber dat*nbank*n hinsichtlich der 
Verwendung anderer Programme und Betriebssysteme in diesem Sinne muss spätestens bei Vertragsbeginn erfüllt 
werden. Nach Vertragsbeginn durch den Kunden installierte Software oder Updates sowie verspätete Informationen zu den 
Systemeigenschaften gehen zu Lasten des Kunden. 

9. Datenschutz

9.1. Der Kunde stimmt der Weitergabe notwendiger personenbezogenen Daten bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte zu. 
Unter personenbezogenen Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder 
bestimmbaren Person zu verstehen. Die Zustimmung erstreckt sich auch auf Erfüllungsgehilfen der dat*nbank*n.
dat*nbank*n ist verpflichtet, bei der Vertragserfüllung für den Kunden das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG zu wahren 
sowie alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 
vertraulich zu behandeln.

10. Allgemeines

10.1 dat*nbank*n ist berechtigt ohne gesonderte Mitteilung an den Kunden, dritte Dienstleister und/oder Erfüllungsgehilfen mit 
der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, insofern für den Kunden hierdurch keine 
Nachteile entstehen.

10.2 Im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen stellt dat*nbank*n grundsätzlich an die E-Mail-Adresse 
bzw. Postadresse des Kunden zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf 
dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde von derartige Nachrichten tatsächlich Kenntnis 
erhält. 

10.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-
Mail an seine E-Mail-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis 
auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht 
innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. 

10.4 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB's nichts anderes bestimmt ist, zu 
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 

10.5 dat*nbank*n steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere 
Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus 
keine Nachteile entstehen. 

10.6 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der dat*nbank*n oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein 
Sonderkündigungsrecht. 

10.7 Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Düren. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
Hinsichtlich des Vertriebs von Produkten gilt als Erfüllungsort der Sitz von dat*nbank*n als vereinbart. 

10.8 Die Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften des HGB gelten, soweit durch vorliegende Vorschriften nicht 
abbedungen, als vereinbart. 

10.9 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB's unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig 
sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche 
Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am 
nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

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